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Ich meine ja nur

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Der Frosch im Kochtopf

Ein Frosch springt aus dem Topf, wird er in heißes Wasser gesetzt. Setzt man einen Frosch also in einen Topf mit kaltem Wasser und erhitzt dieses ganz, ganz langsam, harrt der Frosch dort aus – bis es zu spät ist. Seine Temperaturtoleranz ist überfordert, es ereilt ihn der Hitzetod, weil seine Herz- und Atemfrequenz exponentiell bis zum Exitus ansteigt.

Boiled-Frog-Effekt

Das nennt man den „Boiled-Frog-Effekt“. Der Frosch im Kochtopf geht auf Experimente der Physiologen Friedrich Leopold Goltz (1869) und William Thompson Sedgwick (1882) zurück. Sie setzten Frösche in kaltes Wasser und erhitzten es langsam um etwa 0,002 Grad pro Minute. Der Frosch bekam davon nichts mit bis er nach einigen Tagen gegart und tot war.

Dieser Effekt war mir zwar bekannt, aber erst mein Bekannter Stefan hat ihn mir wieder in Erinnerung gerufen als er mir einen Artikel zuschickte, den ich mit einer Art von Erschütterung zur Kenntnis nahm. Nicht weil der Artikel schlecht war oder mir der Autor nicht gefiel, nein, der Grund war das Offensichtliche. Aber wie so oft – beziehungsweise wie immer in den letzten Jahren – kann man es sehen, verstehen und müsste handeln, aber es passiert nichts. Gar nichts! Denn was soll man von Menschen erwarten deren Kinder und Kindeskinder schon politisch korrekt und als Öko-Krieger in den Grundschulen von Pädagogen im Sinne einer „richtigen Denk- und Sichtweite“ agitiert wurden und wo diese intolerante Weltanschauung bis in die Wohnzimmer der Eltern, deren Freunde und Bekannten vordrang und dazu führte, dass nun jede abweichende Meinung an den öffentlichen Pranger der sozialen Netzwerke und der Medien gebracht werden muss.

Richtige Fragen?

Ja, denn wir hatten noch Lehrer und Gott sei Dank keine Pädagogen die unseren Nachwuchs schon ab der KiTa zu Öko-Kriegern und links-faschistischen Hilfstruppen heranzüchten, keine andere Meinung (und sei diese noch so fundiert) dulden und nur alle im Gleichschritt in eine Richtung marschieren lassen. Da werden selbst vollkommen berechtigte Fragen nach der Dauerhaftigkeit unseres Sozialstaates, der bezahlbaren Gesundheitsversorgung, bezahlbarer Mieten und Energieträger oder der Stabilität des sozialen Friedens mit der Nazikeule oder dem Vorwurf intolerant zu sein erschlagen. Hat man dann noch sein Kreuz bei einer Wahl an der „falschen Stelle“ gemacht (also abseits von links-grün) oder stimmt einem Redner bei der täglichen Live-Übertragung aus dem Bundestag in der Sache zu, kann das heute sogar dazu führen, das die eigene Existenzgrundlage in Gefahr gerät indem man nicht nur soziale Ächtung erfährt. Warum erinnert mich diese Vorgehensweise an alle Diktaturen seit 1900?


Interessant ist wer da fast vollzählig seine Arbeit macht!

Selbst wenn man sich offen wundert wie es bei einer solchen öffentlichen Sitzung mit Debatte und Abstimmung zu Gesetzen sein kann, das nicht einmal die Hälfte unseres Personals (komplett wären es 709 Abgeordnete), also die von uns gewählten und bezahlten Politiker, anwesend ist und man eigentlich nach Recht und Gesetzt nicht Beschlussfähig ist. Bei einer Abstimmung (07.11.2019) gaben nur 133 Parlamentarier ihr Votum ab, womit die notwendige Zahl von 355 Abgeordneten verfehlt wurde. Der Bundestag ist nämlich nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der 709 Abgeordneten anwesend ist. Die Sitzung wurde dann mit Bezug auf Recht & Gesetzt sowie der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgebrochen. In den Medien war allerdings folgende Schlagzeile zu lesen: AfD-Fraktion provoziert Abbruch der Bundestagssitzung! Erhöht da wieder jemand die Temperatur im Kochtopf?

Südländischer Phänotyp?

Der Phänotyp ist in der Genetik die Menge aller Merkmale eines Organismus. Er bezieht sich nicht nur auf morphologische, sondern auch auf physiologische Eigenschaften und auch auf Verhaltensmerkmale (das muss man sacken lassen). Der südländische Phänotyp hat in der öffentlichen Fahndung das weglassen der möglichen Täterherkunft ersetzt. Wo es in den letzten Jahren noch hieß „der Täter war Deutscher und sprach hochdeutsch“ sofern es kein Täter mit anderer Herkunft war traut man sich nun moderat zu, einen Täter (natürlich nur um den Fahndungserfolg zu erhöhen) als Täter mit südländischem Phänotyp zu benennen. So, fast tagesaktuell (oder täglich), auch in einem Fall in Brandenburg (und bundesweit).


Nach Handtaschenraub, Frau 77 Jahre, beide Schultern gebrochen

Doch ganz so „mutig“ ist man dann doch nicht, denn selbst diese Beschreibung wurde schnell „relativiert“ indem man den Satz „Die Herausgabe der Wertsachen durch die Gruppe wurde in deutscher Sprache gefordert“ hinzufügt. Wie denn auch sonst? Auf Arabisch oder Kisuaheli?  Selbst die Aufforderung „Eyh Frau gib Tasche“ klingt deutsch. Da dreht doch schon wieder jemand an der Wassertemperatur!

Hawala und die Religion

Das Hawala-Finanzsystem ist im Zahlungsverkehr ein weltweit eingesetztes informelles Überweisungssystem, das seine Wurzeln in der frühmittelalterlichen Handelsgesellschaft des Vorderen und Mittleren Orients hat. Entstanden ist es ca. 1320 nach dem Ende des Templerordens, welcher das bargeldlose Zahlungssystem zuvor erfunden hatte. Daher ist es (wie vieles andere auch) ursprünglich nicht Teil des islamischen Bankwesens.

In der kompletten westlichen Welt ist dieses unkontrollierbare Finanztransaktionswesen illegal da es in der Neuzeit fast nur noch dazu diente Gelder aus kriminellen Machenschaften und Erträge aus dubiosen Quellen ohne Kenntnis einer Behörde von A nach B zu transferieren. Der Schlag gegen das Hawala-Finanzsystem wird von der Polizei und den Ermittlungsbehörden gefeiert während sich schon zaghafte, aber erste, Widerstände regen und die Aktion in die Ecke der Willkür gegen ein religiöses Zahlungssystem stellen. Eine der Hauptschaltstellen, wie sollte es auch anders sein, befand sich in Duisburg-Marxloh. Religion, nein, diese eine Religion darf alles. Zumindest im rot-grünen Deutschland und wenn es darum geht eine Willkommenskultur der Akzeptanz(!) zu schaffen. Wie warm ist das Wasser im Topf denn schon?

Die üblichen Verdächtigen

Gut. Es mag vielleicht ein Klischee sein, aber es ist doch schon erstaunlich, wenn man spontan (und mit gemäßigtem Zorn) einem Verkehrssünder den Satz „Gestern noch auf dem Esel und heute auf einer bundesdeutschen Straße unterwegs“ hinterherruft. Natürlich wissend, dass der Angesprochene das wegen der lauten Musik (orientalisch oder Gangster-Rap) und der stark überhöhten Geschwindigkeit nicht hört. Das ist dann auch gut so, denn nicht selten enden solche verbalen Auseinandersetzungen im Krankenhaus und vor Gericht wo dann spontan gefühlte 100 Zeugen für den Täter aussagen. Natürlich nicht ohne nach einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens ein Eigenfoto mit Stinkefinger ins Internet zu stellen. Auch ist es erstaunlich das es eine signifikante Häufung von Verkehrsunfällen gibt, bei denen der Fahrer bzw. die Fahrerin ohne ersichtlichen Grund von der Fahrbahn abkommen.


BMW 740

Allerdings finden solche Unfälle fast immer in Stadtteilen statt, welche man den üblichen Verdächtigen zuordnen könnte und natürlich sind es durchweg Neufahrzeuge in der 100.000,- € plus X Klasse die von jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren zum Totalschaden gemacht werden.  Der kürzlich auf diese Weise zerstörte Porsche SUV ist im Verglich zum Gestern in Marxloh „verunglückten“ BMW 740 D X-Drive (mit 19-jähriger Fahrerin) eine finanzielle Lachnummer. Wer hier keine Fragen mehr stellt, hat auch nicht gemerkt, dass die Temperatur im Kochtopf erneut angestiegen ist.

Windkraft, Neustart, H10

Das sind doch mal Schlagworte. Oder nicht? Doch worum geht es hierbei? Wenn ich beruflich so unser Land bereise, wundere ich mich schon seit Jahren warum sich auch bei gutem Wind gefühlte 50 Prozent der Windkraftanalgen die ich sehe nicht drehen? Sind die alle defekt? Ist der Stromüberschuss so groß, dann man die Anlagen schon jetzt nicht mehr braucht? Woran liegt es denn nun?

Was allerdings vollkommen klar ist, ist die Tatsache, dass seit Anfang 1997 Windkraftanlagen und Windparks zu den privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich einer Gemeinde gehören. Mit der baurechtlichen Privilegierung bringt die Politik ihr gesteigertes Interesse am Durchsetzungsvermögen der Windenergiewirtschaft zum Ausdruck. Allerdings hat der Gesetzgeber den Außenbereich nicht generell für privilegierte Vorhaben freigegeben. So sind auch Windkraftanlagen nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange von dem geplanten Vorhaben nicht beeinträchtigt werden, was im Wege der Einzelfallprüfung jeweils nachzuweisen ist. Nach der Ankündigung des größten deutschen Windkraftanlagenbauers Enercon aus Aurich, 3 000 Stellen in Deutschland zu streichen, wächst der Druck auf die Politik, die Bedingungen für den Ausbau der Windenergie zu verbessern. In einer Regierungserklärung forderte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in Hannover einen "Neustart der Energiewende".

Seit 2016 seien 40 000 Arbeitsplätze in der deutschen Windindustrie abgebaut worden, erklärte der SPD-Politiker. Der Markt für Windräder in Deutschland sei zusammengebrochen, und auch die Zukunftsaussichten seien miserabel. 2020 und 2021 werde kein nennenswertes neues Vorhaben in Deutschland in den Auftragsbüchern der Industrie stehen, wenn sich nichts ändere.

Stephan Weil (SPD) monierte, es fehle ein konkreter Plan zur Umsetzung des von der Bundesregierung artikulierten Ziels, dass 65 % des Strombedarfs in Deutschland bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen sollen. An die von der Berliner Koalition angestrebte Regel von 1000 Meter Abstand neuer Windräder zu Wohnsiedlungen will sich Niedersachsen, das sich nach Auffassung von Stephan Weil (SPD) als führendes Windkraftanlagenland in Deutschland sieht, nicht halten.

Dazu muss man wissen, dass die „1000 Meter Abstand“ zur Wohnbebauung ein fauler Kompromiss ist. Denn schon Ende 2015 forderte die AfD die H10-Regelung. H10 bedeutet, dass sich der Abstand zwischen einer Windkraftanlage und einer Wohnbebauung nach der Höhe des Windrades multipliziert mit dem Faktor 10 richten muss. Diese Regelung basierte damals schon auf verschiedenen Gutachten zur gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner (Laufgeräusche, Scherwinde, Infraschall, Schlagschatten etc.) und einem möglichen Wertverlust der betroffenen Immobilien. Moderne Windkraftanlagen haben eine Nabenhöhe von 178 Meter und 246,5 Meter Gesamthöhe. Somit kann man erkennen, dass die 1000 Meter wirklich nur ein sehr fauler Kompromiss ist und die Forderung der AfD von 2015 mehr als nur sinnvoll erscheint. Bei einem Urlaub in Ostfriesland haben wir mal auf einem Bauernhof (umgebaut zu Ferienzwecken) gewohnt. Was wir nicht wussten war, dass es in unmittelbarer Nähe mehrere Windkraftanlagen gab. Tag und Nacht rauschte es, am Tag und je nach Sonnenstand huschten Schatten durch das Haus und an einen Mittagsschlaf auf der Terrasse war nicht zu denken. Auch gab es immer so ein unbestimmtes Brummen. In der Summe fühlen wir uns unwohl und so brachen wir nach einigen Tagen den Urlaub ab. Wir waren nie wieder dort.


Eine von knapp 30.000 Windkraftanlagen in Deutschland (Brand nach Überhitzung)

Schon auf der 58. Fachtagung „Energielandschaften“ vom 26. September 2009, attestierte Professor Dr. Werner Nohl, dass die Energiebeiträge derartig gering sind und durch weitere „Verspargelung“ des Binnenlandes auch nicht nennenswert gesteigert werden können. Daher muss man von einer eklatanten politischen Fehlentwicklung sprechen. Fundamentale, langfristige Grundsätze der Orts- und Regionalplanung sind dem binnenländischen Windkraftwahn sinnlos geopfert worden.

Und nun kommt die SPD daher und will sich weder an die 1000 Meter halten, noch interessiert die Sozialdemokraten Wertverlust, Verlust der Wohnqualität, Sinnhaftigkeit oder die Gesundheit der betroffenen Anwohner, sondern man springt (wie immer) über den Stock den man von Lobbyisten hingehalten bekommt.  Egal ob die Windräder laufen oder eben nicht. Hauptsache Arbeitsplätze sichern. Wie schon mit ALG2, Rente mit 67, Minijobs, Leiharbeit einem Rentenniveau von 43 minus X-Prozent und vielem anderen mehr. Mittlerweile klingt das AfD-Konzept H10 sozialer als die SPD. Kann mir jemand sagen wie hoch die Wassertemperatur ist?

Glühbirnen, Staubsauger und Elektroautos

Man wird sich fragen, was die Drei miteinander zu tun haben. Ich sage nur: „Mehr als man denkt!“

Das vieldiskutierte Glühlampenverbot geht zurück auf eine Initiative der EU zur Senkung des Energieverbrauches. Durch die EU-Richtlinien soll der Verbrauch von Elektrogeräten schrittweise reduziert werden, indem ineffiziente Geräte nach und nach vom Markt gedrängt werden. Ziel ist es, den Verkauf von energieeffizienten Elektrogeräten zu fördern. „Stromfresser“ sollen vom Markt verschwinden. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt werden. Die Verordnungen, die sich mit der Effizienz von Leuchtmitteln befassen, gehen zurück auf die Rahmen-Richtlinie EUP 32/2005 des Klimaschutzprogramms der EU. Seit dem 1. September 2009 ist die EU-Verordnung 2009/244/EG in Kraft, die den Energieverbrauch von Lampen mit ungebündeltem Licht regelt. Die Verordnung ist die Grundlage für das so genannte „Glühlampenverbot“. Sie ist in insgesamt sechs Stufen eingeteilt, von denen inzwischen alle in Kraft getreten sind. Die sechste und letzte Stufe wurde zum 01. September 2018 umgesetzt.

Von September 2014 an dürfen in der EU nur noch solche Staubsauger verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen. Von 2017 an dürfen es nur noch maximal 900 Watt sein. Beschlossen wurde das schon vor Wochen, bemerkt hat es in der Öffentlichkeit bisher kaum jemand. Zugleich müssen die Staubsauger mit einem Label versehen werden, auf dem der Verbrauch gestaffelt von einem A auf grünen Grund (sehr gering) bis zum G auf rotem (hoch) gekennzeichnet wird. Auch hier entscheidend: die Leistung, sprich die Watt-Zahl. Wer sich ärgert, dass er seinen besonders Watt-starken Wunschstaubsauger nicht mehr kaufen konnte, hat nun eine Chance: Die EU-Pflicht für Energielabels gilt nicht mehr. Das hat mit Staubbeuteln zu tun. Vorausgegangen war ein Urteil des EU-Gerichts. Dies hatte im November entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Tests mit leerem Behälter kämen den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, befanden die Richter damals. Damit gaben sie einer Klage des Herstellers Dyson statt, der beutellose Staubsauger verkauft. Das britische Unternehmen hatte seine Klage damit begründet, die Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die EU-Kommission hatte rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen - entschied sich jedoch dagegen. Die rechtliche Grundlage sei dafür nicht ausreichend, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission.

Rund 11.000 Liter Wasser sind laut Hersteller notwendig, um beispielsweise einen brennenden Tesla endgültig zu löschen. Ein durchschnittliches Feuerwehrauto führt aber nur rund 2.000 Liter Wasser mit. Ein brennendes Elektroauto muss noch lange nachbearbeitet werden denn das Auto kann bis zu drei Tagen nach dem Brandgeschehen noch erneut Feuer fangen. Seit einigen Wochen verfügt die Feuerwehr Tirol über einen speziellen Löschcontainer für Elektroautos. Der Container ist 6,8 Meter lang, 2,4 Meter breit und 1,5 Meter hoch, wasserdicht und wiegt drei Tonnen. Damit können alle gängigen Elektrofahrzeuge, sollten deren Batterien in Brand geraten bzw. überhitzen, im Container aufgenommen und dauerhaft gekühlt werden. Übrig blieb nur ein Wrack und eine stark beschädigte, 600 Kilogramm schwere Lithium-Ionen-Batterie.

Die technischen und rechtlichen Unklarheiten führten dazu, dass kein Recyclingunternehmen die Entsorgung der Batterie unternehmen wollte. Selbst eine unbeschädigte Batterie ist eine große Aufgabe. Laut „Handelsblatt“ gibt es nur wenige Entsorgungsfirmen, die beschädigte E-Autos zerlegen und wiederverwerten. Beispielsweise übernimmt das deutsche Unternehmen Redux Recycling solche Entsorgungen und Wiederverwertungen. Dadurch wird versucht, wertvolle Rohstoffe wie Kobalt, Nickel, Kupfer und Aluminium wiederzugewinnen. Lithium geht dabei aber verloren. Aufgrund des hohen Energiegehalts erweist sich das Recycling von Lithium-Ionen-Batterien als schwierig und hoch gefährlich. Neben diesen Fakten (inkl. Ökobilanz etc.) muss man sich doch fragen woher all der Strom für die Elektromobilität kommen soll und warum man auf der anderen Seite Elektrizität bei Glühlampen und Staubsaugern per Gesetz einsparen will.

Bei einer durchschnittlichen Reichweite von 400 Kilometern bei Elektroautos, einem Strombedarf von ca. 60 kWh, einer durchschnittlichen Laufleistung von rund 14.000 Kilometer pro Jahr und aktuell 45 Millionen in der Bundesrepublik zugelassenen PKW kann man grob ausrechnen was man an Strom benötigt wenn man nur ein Fünftel (also 20%) der Verbrenner ersetzen würde.

Die Zahl lässt aufhorchen: 75.600.000.000 kWh. Alle aktiven (sieben) deutschen Kernkraftwerke erzeugten im Jahr 2018 insgesamt 76.000.000.000 kWh Strom. Mit anderen Worten: Für die angestrebten 100% Elektromobilität und ohne einen Zuwachs der PKW-Zulassungen, müssten nur in Deutschland weitere 28 Kernkraftwerke gebaut werden. Alternativ sind natürlich auch Windkraftanlagen möglich. Moderne Anlagen erzeugen eine Strommenge von 4.000.000 kWh bis 7.000.000 kWh pro Jahr.


Windkraftkarte 2019

Grundsätzlich hängt die erzeugte Energie einer Anlage von vielen Faktoren wie Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Windgeschwindigkeit, Topografie und vielem mehr ab. Im Mittel sind es also 5.500.000 kWh. Wir brauchen also gut 1.400 zusätzliche Windräder (ohne notwendige Ausfallreserve und ohne Berücksichtigung, dass die komplette Stromabnahme zu jeder Zeit gesichert sein muss - Mit anderen Worten: Der Faktor 3 reicht selbst dann nicht!) inkl. aller notwendigen (und nicht vorhandenen) Strom-Trassen.

So kommt es auch, dass Experten für den Bereich der Chemieindustrie für das Jahr 2030 einen Bedarf von 600 TWh anmelden. Das ist rund 11 Mal mehr als der aktuelle Verbrauch und entspricht nur für diesen energieintensiven Bereich der Summe von 100.000 benötigten zusätzlichen Windkraftanlagen.  Denn es muss sichergestellt werden, dass der benötigte Grundbedarf zu jeder Zeit verfügbar ist. Der Faktor 10-11 gilt dann wohl auch für alle anderen Bereiche. Spätestens jetzt müsste man der Logik folgen und erneut über eine Erweiterung des Lebensraums nachdenken, denn die benötigten Flächen für diese Anlagen gibt es in unserem Land und seinen derzeitigen Grenzen eben nicht. Aber das kann wohl niemand ernsthaft wollen. Oder?

Was vollkommen abstrus ist, ist die Idee, dass Holzpellets, Hackschnitzel und Co. Klimaneutral seinen denn diese Brennstoffe wachsen ja locker nach. Im Prinzip ist das richtig, aber leider brennt das Zeug schneller als es nachwächst und Braun- und Steinkohle waren ja auch mal Bäume. Ist somit die Kohle rehabilitiert und gilt nun auch, vom Ursprung her, als gewachsener Brennstoff? Bestimmt – man muss nur lange genug warten können.

Dann noch der Öko-Knaller mit den CO2-Zertifikaten und dem Ablasshandel bei Flugreisen und Co. Obwohl ich kein Luther-Freund bin, würde ich mich über einen CO2-Luther freuen der gegen diese moderne und vollkommen unsinnige Form des modernen Ablasshandels ins Feld zieht. Hat mal jemand etwas Suppengrün für mich?

Ach ja – das Suppengrün

Das würde ja voraussetzen, dass man merkt wer man ist und wo man sich befindet. Die Frösche sind wir und wir befinden uns in einem Kochtopf mit Wasser welcher ständig mehr erhitzt wird. Bleibt die Frage: Wer hat uns da hinein gesetzt und wer erhöht ständig (und vor allem – warum) die Wassertemperatur?

Sei also kein Frosch und spring endlich!

Ich meine ja nur…

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